Preise & Kostenrückerstattung
In unserer Praxis für Ergo- bzw. Handtherapie und Handchirurgie arbeiten wir als Wahltherapeuten bzw. Wahlärzte. Das bedeutet: Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihre individuelle Behandlung und Rehabilitation – ohne Zeitdruck durch Kassenvorgaben.
Unsere Leistungen & Honorare im Überblick
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Handtherapie
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Thermoplastische Schienenanpassung
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Handchirurgie
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Stoßwellentherapie
Behandlungseinheit - € 105
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Psychosoziale Beratung
60min - € 100
120min - € 150
Supervision:
60min - € 120
120min - € 200
Kostenrückerstattung Ergotherapie & Physiotherapie Wien: So erstattet Ihre Krankenkasse
Kostenrückerstattung in 3 einfachen Schritten
1. Behandlung & Bezahlung
Sie erhalten Ihre ergotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung und begleichen die Honorarnote direkt bei uns.
2. Einreichung bei der Krankenkasse
Reichen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:
Honorarnote (Rechnung)
Zahlungsbeleg
Ärztliche Verordnung bzw. Zuweisung
3. Rückerstattung auf Ihr Konto
Ihre Krankenkasse überweist Ihnen den tarifmäßigen Kostenanteil zurück – direkt auf Ihr Konto.
Wie viel erstattet die Krankenkasse?
Die Rückerstattungshöhe richtet sich nach den Tarifen Ihres Sozialversicherungsträgers. In der Regel werden ca. 40–50 % der Kosten erstattet.
Die genauen Erstattungssätze variieren je nach Krankenkasse:
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): ca. 40–50 %
BVAEB (Beamten-Versicherung): ca. 40–50 %
SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): ca. 40–50 %
KFA (Krankenfürsorgeanstalt): ca. 40–50 %
Wichtig: Die genaue Erstattungshöhe kann je nach Versicherungsträger variieren. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihre Krankenkasse direkt.
Voraussetzung: Ärztliche Verordnung erforderlich
Für alle Krankenkassen gilt:
Eine ärztliche Verordnung (auch Zuweisung genannt) ist zwingend notwendig, um:
Die Behandlung zu starten
Eine Kostenrückerstattung zu erhalten
Ohne ärztliche Verordnung ist keine Rückerstattung möglich.
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Alle österreichischen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) erstatten einen Teil der Kosten für Wahltherapie.
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In der Regel 2–6 Wochen nach Einreichung der Unterlagen.
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Nein – die ärztliche Verordnung gilt üblicherweise für mehrere Einheiten (z.B. 10 Einheiten). Details siehe Verordnung.
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Ja, viele Krankenkassen bieten Online-Portale oder Apps zur digitalen Einreichung (z.B. ÖGK-App "Meine SV").

