Preise & Kostenrückerstattung

In der Handwerkerei legen wir großen Wert auf Transparenz: Sowohl bei der medizinischen Behandlung als auch bei den Kosten. Auf dieser Seite finden Sie einen klaren Überblick über unsere Honorare für Handtherapie, Handchirurgie, thermoplastische Schienen, Stoßwellentherapie und psychosoziale Beratung – sowie verständlich erklärt, welche Leistungen von den österreichischen Krankenkassen teilweise rückerstattet werden und was Privatarzt- bzw. Wahltherapie bedeutet.

Unsere Leistungen & Honorare im Überblick

Kostenrückerstattung für Ergotherapie & Handchirurgie durch die österreichischen Krankenkassen

In unserer Praxis für Handtherapie und Handchirurgie sind wir als Wahltherapeuten bzw. Wahlärzte tätig. Das ermöglicht uns, uns ausreichend Zeit für Ihre Behandlung und Rehabilitation zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip:

So funktioniert der Ablauf:

  1. Bezahlung: Sie begleichen die Honorarnote für die ergotherapeutischen Einheiten oder die handchirurgische Behandlung zunächst selbst.

  2. Einreichung: Reichen Sie anschließend die Rechnung zusammen mit dem Zahlungsbeleg und der ärztlichen Verordnung (bzw. Zuweisung) bei Ihrer Krankenkasse ein.

  3. Rückerstattung: Ihre Kasse überweist Ihnen den tarifmäßigen Kostenanteil auf Ihr Konto zurück.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den aktuellen Tarifen Ihres Sozialversicherungsträgers (ÖGK, BVAEV, SVS, KFA).

  • Bei Ergotherapie & Handtherapie werden in der Regel ca. 40–50 % der Kosten erstattet.

  • Bei handchirurgischen Leistungen variiert der Satz je nach Eingriff.

Voraussetzung für die Therapie: Egal bei welcher Kasse Sie versichert sind – eine ärztliche Verordnung (für Ergotherapie) oder eine Überweisung (für die Handchirurgie) ist zwingend notwendig, um die Behandlung zu starten und eine Kostenrückerstattung zu erhalten.