Preise & Kostenrückerstattung

In unserer Praxis für Ergo- bzw. Handtherapie und Handchirurgie arbeiten wir als Wahltherapeuten bzw. Wahlärzte. Das bedeutet: Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihre individuelle Behandlung und Rehabilitation – ohne Zeitdruck durch Kassenvorgaben.

Handchirurg Dr. Josef Porta und Handtherapeutin Stephanie Konecny bei der Befundbesprechung bei Die Handwerkerei Wien

Unsere Leistungen & Honorare im Überblick

Kostenrückerstattung Ergotherapie & Physiotherapie Wien: So erstattet Ihre Krankenkasse

Kostenrückerstattung in 3 einfachen Schritten

1. Behandlung & Bezahlung
Sie erhalten Ihre ergotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung und begleichen die Honorarnote direkt bei uns.

2. Einreichung bei der Krankenkasse
Reichen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:

  • Honorarnote (Rechnung)

  • Zahlungsbeleg

  • Ärztliche Verordnung bzw. Zuweisung

3. Rückerstattung auf Ihr Konto
Ihre Krankenkasse überweist Ihnen den tarifmäßigen Kostenanteil zurück – direkt auf Ihr Konto.

Wie viel erstattet die Krankenkasse?

Die Rückerstattungshöhe richtet sich nach den Tarifen Ihres Sozialversicherungsträgers. In der Regel werden ca. 40–50 % der Kosten erstattet.

Die genauen Erstattungssätze variieren je nach Krankenkasse:

  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): ca. 40–50 %

  • BVAEB (Beamten-Versicherung): ca. 40–50 %

  • SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): ca. 40–50 %

  • KFA (Krankenfürsorgeanstalt): ca. 40–50 %

Wichtig: Die genaue Erstattungshöhe kann je nach Versicherungsträger variieren. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihre Krankenkasse direkt.

Voraussetzung: Ärztliche Verordnung erforderlich

Für alle Krankenkassen gilt:
Eine ärztliche Verordnung (auch Zuweisung genannt) ist zwingend notwendig, um:

  • Die Behandlung zu starten

  • Eine Kostenrückerstattung zu erhalten

Ohne ärztliche Verordnung ist keine Rückerstattung möglich.

  • Alle österreichischen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) erstatten einen Teil der Kosten für Wahltherapie.

  • In der Regel 2–6 Wochen nach Einreichung der Unterlagen.

  • Nein – die ärztliche Verordnung gilt üblicherweise für mehrere Einheiten (z.B. 10 Einheiten). Details siehe Verordnung.

  • Ja, viele Krankenkassen bieten Online-Portale oder Apps zur digitalen Einreichung (z.B. ÖGK-App "Meine SV").